"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit"
(§ 1 SGB VIII
Diesem einleitenden Kernsatz des Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) entspricht die gesetzliche Verpflichtung zur Jugendhilfeplanung. Sie soll gewährleisten, dass "die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen" (§ 79). Die Hansestadt Lübeck als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Jugendhilfeplanung sicher zu stellen.
Sie erreichen die Jugendhilfeplanung unter der Mailadresse jugendhilfeplanung@luebeck.de
Die wesentlichen Ziele der Jugendhilfeplanung sind:
Sie gliedert sich in folgende Planungsschritte:
Dabei sind u.a. zu berücksichtigen :
Armuts- und Sozialbericht - Sozialbericht 2022
Die Lübecker Bildungsberichte finden Sie auf der Themenseite Bildungsberichte.
Projekte Aufwachsen in Lübeck und Lernen vor Ort